Verordnung

Erkrankungen und Indikationen

Der VSG bietet Rehabilitationssport-Gruppen für Erkrankungen der Gebiete Orthopädie (Muskel-/Skelettsystem), Innere Medizin (Herzsport) und Geistige Behinderung an.

Der Antrag auf Kostenübernahme – so funktioniert es!

Der entscheidende Aspekt für eine Kostenübernahme des Rehabilitationssport durch ihre Krankenkasse ist, dass der Antrag und die Genehmigung VOR dem Beginn der Maßnahme erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, dazu in vier Schritten vorzugehen:

  1. Sie sprechen Ihren behandelnden Arzt auf eine Verordnung für Rehabilitationssport an. Er schätzt dann ein, ob Rehabilitationssport für Sie in Frage kommt und benötigt wird. Hierzu ist es notwendig, dass Sie dem Arzt ausreichende Informationen über Ihre Beeinträchtigung geben. Nur so kann eine exakte Diagnose erstellt werden. Der Arzt füllt dann den Antrag auf Kostenübernahme aus. Dazu verwendet er das als Muster nebenan abgebildete Formular (Muster 56).
  2. Es ist hilfreich wenn Sie sich schon jetzt ein Bild davon machen, in welcher unserer Gruppen Sie die geplante Maßnahme absolvieren wollen. Gerne beraten wir Sie dazu telefonisch oder über unser Kontaktformular. Tragen Sie den VSG und die Angebotsnummer der gewünschten Gruppe auf der Rückseite des Formulars im Abschnitt "Antrag auf Kostenübernahme" ein. Denken Sie auch daran, Ihren Antrag auf Kostenübernahme dort zu unterscheiben.
    Übrigens: Wenn Sie beim VSG kein passendes Angebot für sich finden, führt Sie die  Vereinssuche des HBRS zu allen lizenzierten Gruppen in Hessen.
  3. Schicken Sie anschließend Ihren Antrag an den Kostenträger – also an die Krankenkasse oder die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung. Dort wird der Antrag geprüft und in aller Regel rasch genehmigt.
  4. Der Kostenträger teilt Ihnen die Kostenübernahme mit. Dies geschieht, in dem er den entsprechenden Abschnitt auf der Rückseite des Antragsformulars ausfüllt. Vereinbaren Sie dann mit der Geschäftsstelle einen Beratungstermin, zu dem Sie bitte alle Unterlagen mitbringen, um die konkreten Termine in einer Gruppe festzulegen. Berücksichtigen Sie bitte, dass Ihre Teilnahme in einer Rehabilitationssport-Gruppe erst nach dem im Antrag angegeben Gültigkeitsdatum erfolgen kann.

Rehabilitationssport – Wichtige Fragen und richtige Antworten

  • Welche praktische Bedeutung hat die gesetzliche Grundlage?

Das Sozialgesetzbuch IX in §64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 regelt den grundsätzlichen Anspruch eines jeden gesetzlich Versicherten zur Teilnahme am Rehabilitationssport. Rehabilitationssport ist keine freiwillige Leistung des Gesundheitssystems. Es belastet daher das Budget des Arztes nicht.

  • Was genau regelt die Rahmenvereinbarung?

Die Rahmenvereinbarung regelt die praktische Durchführung der Maßnahmen des Rehabilitationssports und beschreibt, welche gesundheitlichen Indikationen den gesetzlichen Anspruch auslösen. Ebenso sind in der Rahmenvereinbarung die fachlichen Kompetenzen und die Finanzierung des Rehabilitationssports definiert. Es ist hier aber all jenes geregelt, was nicht gemacht werden darf wie etwa das Gerätetraining oder die Leistung von Zuzahlungen u.v.m. Vor allem aber ist in den Rahmenvereinbarungen konkretisiert, dass es nur lizenzierten Sportvereinen erlaubt ist, Rehabilitationssport anzubieten.

  • Welche Krankheiten/Indikationen erlauben die Teilnahme am Rehabilitationssport?

Grundsätzlich gilt, dass für alle chronischen Erkrankungen, die für einen Menschen eine eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zur Folge haben können, entsprechende Angebote gemacht werden können.

  • Wie ordnet sich der Rehabilitationssport in die Leistungen des Gesundheitssystems ein?

Wichtig zunächst: Rehabilitationssport ist keine Leistung des Gesundheitssystems! Sie wird zwar vom Arzt verordnet, belastet aber sein Budget nicht. Die Verordnung gibt klar vor, dass Krankenkassen die Kosten übernehmen. Die Maßnahmen des Rehabilitationssports sind als "Hilfe zur Selbsthilfe" angelegt. Sie sollen den Zugang zu Bewegungs- und Sportangeboten in der Freizeit und im Alltagsleben erleichtern.

  • Von wem erhalte ich eine ärztliche Verordnung?

Bei gegebener Diagnose kann jeder niedergelassene Arzt die Verordnung (Muster 56) ausstellen. In der Regel sollte das Ihr behandelnder Fach- oder Hausarzt sein.

  • Wie ist der chronologische Ablauf bis zur Genehmigung der Verordnung?

Besuch beim Arzt -> Gruppe finden -> Unterschreiben -> Genehmigung durch die Krankenkasse -> Teilnehmen und Spaß haben.

  • Muss ich irgendwelche Zusatzkosten oder einen Eigenanteil zahlen?

Ganz klar: NEIN! Die Kosten zur Teilnahme am Rehabilitationssport werden zu 100 Prozent von der Krankenkasse getragen. Die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen (z.B. die Mitgliedschaft im VSG) können zwar sinnvoll sein; sie sollten aber vor dem Hintergrund der Erkrankung genau abgewogen werden. Ihre Ablehnung wird Ihnen jedoch auf keinen Fall den Zugang zu den Angeboten des Rehabilitationssports verwehren.

  • Welche Leistungen bieten die Gruppen des Rehabilitationssports an?

 In den verschiedenen Gruppen werden – je nach Indikation und Ausprägung der Erkrankung – gymnastische Übungen sowie Bewegungsspiele und Mobilisationsübungen angeboten. Ziel ist es dabei immer, dass Sie das Erlernte möglich rasch auch in Ihren Alltag integrieren können.

  • Wie geht es weiter, wenn meine Verordnung abgelaufen ist?

Dafür gibt es meist zwei Möglichkeiten: Entweder haben Sie aufgrund Ihrer Indikation einen weiteren Anspruch auf eine Folgeverordnung; oder Sie haben Spaß an der Bewegung und der Geselligkeit in Ihrer Gruppe gefunden und bleiben dann als kostenpflichtiges Mitglied dem VSG und Ihrem Sport

Orthopädie

Der Orthopädische Rehabilitationssport ist für Indikationen des Muskel-Skelett-Systems gedacht.

Wassergymnastik

Rehabilitationssport im Wasser ist eine gelenkschonende Alternative zur Trockengymnastik.

Herzsport

Die Teilnahme an unseren lizenzierten Herzsportgruppen ist mit einer ärztlichen Verordnung oder als Vereinsmitglied möglich.

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